ADV Nachsorge

Eingliederungshilfe, Wohnungslosenhilfe (Charlottenburg-Wilmersdorf)

Assistiertes Gruppenwohnen nach abgeschlossener Suchttherapie (§ 67 SGB XII)

Unser Nachsorge-Angebot des Assistierten Gruppenwohnens (§ 67 SGB XII) richtet sich an Menschen, die sich nach abgeschlossener Abhängigkeitstherapie in einer abstinenzgestützten Wohngemeinschaft weiter stabilisieren möchten. Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der erfolgreiche Abschluss einer Abhängigkeitstherapie nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

Angebot

Das Begleitete Gruppenwohnen bietet:

  • zentral gelegene Wohnungen in Berliner Innenstadtbezirken
  • insgesamt 13 Wohngemeinschaften mit jeweils 3 bis 7 Bewohner*innen
  • abhängigkeitsspezifisches Beratungs- und Begleitungssetting
  • Kooperation mit anderen Institutionen und Einrichtungen der Suchthilfe

Unser Angebot ist anerkannt nach §§ 35/36 BtMG.

Im Anschluss an die Begleitung innerhalb einer Wohngemeinschaft bieten wir auch sozialpädagogische Assistenz im eigenen Wohnraum an (Assistiertes Einzelwohnen nach § 67 SGB XII).

Weiterhin bieten wir im Rahmen von Wohnungslosenhilfe auch Assistiertes Gruppenwohnen nach § 67 SGB XII an.

So kommen Sie zu uns

Nach einem ersten Info-Gespräch stellen Sie sich bei Interesse in einer Wohngemeinschaft vor, um die Bewohner*innen und die Räumlichkeiten kennenzulernen. Sie erhalten danach einen Vorvertrag und beantragen eine Kostenübernahme nach §§ 67/68 SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Nach Erhalt der Kostenübernahme können Sie bei uns einziehen.

Verkehrsverbindung

U2 • U Ernst-Reuter-Platz
X9, M45, 245 • U Ernst-Reuter-Platz

Hilfe
benötigt?