ADV Yorckstraße

Kinder- & Jugendhilfe (Charlottenburg-Wilmersdorf)

Jugendliche und junge Erwachsene mit Abhängigkeitsproblemen, die sich kurz vor oder nach der Volljährigkeit von 18 Jahren „an der Schwelle“ zum Erwachsenwerden befinden, sitzen oft „zwischen den Stühlen“ der Hilfesysteme, deren unterschiedlichen Zielstellungen, Strukturen und Rechtsgrundlagen (insbesondere SGB VIII, IX und XII).

Die Lebenssituation der betroffenen Jugendlichen ist in der Regel durch eine ausgeprägte Mehrfachproblematik gekennzeichnet und es droht eine „Chronifizierung“ der psychosozialen Problematik im Erwachsenenalter, sodass eine präventive, professionelle Intervention in der Übergangsphase zum Erwachsenwerden umso dringender geboten ist.

Hier setzt unser Angebot im Rahmen von Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 ff. SGB VIII an: Es werden spezialisierte Hilfen für junge Menschen geleistet, die gleichzeitig die sozialräumlichen Gegebenheiten und Anforderungen einbeziehen und am „Willen der Betroffenen“ orientiert sind.

Angebot

Für junge Menschen zwischen 15 und 21 Jahren bieten wir an:.

  • Assistiertes Einzelwohnen nach §§ 34/35 i. V. mit § 41 SGB VIII
  • Ambulante Hilfen nach § 35 SGB VIII
  • Bezugsmitarbeitende (auch Co-Begleitung)
  • Spezielle Berücksichtigung von Abhängigkeitsproblemen im Begleitungskontext

Unser Angebot steht jungen Menschen offen, die abstinent leben wollen und dafür einen abstinenzorientierten Unterstützungsrahmen brauchen, der auch abhängigkeitsspezifische Hilfen leisten kann (z. B. Rückfallprävention und -bearbeitung).

Das Angebot ist jedoch genauso für junge Menschen mit aktuellem Substanzkonsum verfügbar, die im Rahmen von Jugendhilfe eine spezifische Unterstützung benötigen.

Wir kooperieren eng mit abhängigkeitsspezifischen und gegebenenfalls psychiatrischen Einrichtungen, unter anderem Einrichtungen zur Entzugsbehandlung, stationäre und ambulante Therapieeinrichtungen sowie Beratungsstellen.

Assistiertes Einzelwohnen

Angebote

Im Rahmen des Assistierten Einzelwohnens nach §§ 34/35 i. V. m. § 41 SGB VIII bieten wir Jugendlichen ab 16 Jahren und jungen Erwachsenen insbesondere in folgenden Bereichen sozialpädagogische Unterstützung an:

Wohnen

  • Unterbringung in ADV-Wohnungen in mehreren Berliner Bezirken

Alltag

  • eigenverantwortliche Bewältigung von alltäglichen Fragen und Schwierigkeiten (Einkommenssicherung, Wohnen, Ernährung, Tagesstruktur)
  • Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten
  • Gruppenangebote für Jugendliche und junge Erwachsene

Schule und Beruf

  • Klärung der schulischen oder beruflichen Perspektiven
  • Ergreifen von Maßnahmen zur persönlichen Qualifikation

Psychosoziale Kompetenzen

  • Entdecken von Ressourcen und Stärken
  • Entwicklung von Kommunikations- und insbesondere Konfliktfähigkeiten
  • Erkennen von und konstruktiver Umgang mit eigenen sowie anderen Grenzen
  • Entwicklung einer realistisch(er)en Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Stärkung von Kontakt- und Bindungsfähigkeit

Abhängigkeit

  • Schaffung einer selbst- (und nicht drogen-/alkohol-)bestimmten Tagesstruktur
  • Erkennen und Verändern von drogen-/alkoholbezogenen Verhaltensmustern
  • gegebenenfalls Vermittlung in therapeutische und/oder medizinische Maßnahmen
  • Rückfallbearbeitung
  • bei Bedarf schnelle Unterbringung in Entgiftung

Ambulante Hilfen

Im Rahmen ambulanter Hilfen nach § 35 SGB VIII bieten wir sozialpädagogische Unterstützung für Jugendliche ab 15 Jahren und junge Erwachsenen aus unterschiedlichen Lebenswelten und Problemlagen an.

Diese können durch eine Abhängigkeitsproblematik zusätzlich zu altersspezifischen Konflikten geprägt sein, aber auch durch Obdachlosigkeit, Delinquenz oder erhebliche schulische bzw. ausbildungsspezifische Schwierigkeiten.

Angebote

Durch Clearing und Krisenmanagement schaffen wir Grundlagen für eine weiterführende Hilfeplanung und -durchführung, z. B. im Rahmen von Assistiertem Einzelwohnen oder von stationären therapeutischen Maßnahmen.

Durch Beratung bieten wir Jugendlichen eine Orientierung und Stärkung sozialer und individueller Ressourcen, um die Verselbständigung gerade in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur sowie Ausbildung oder Arbeit zu unterstützen.

Bezugsbegleitung: In der Herstellung einer sicheren und verlässlichen Beziehung zwischen den Jugendlichen und Bezugsmitarbeiter*in sehen wir einen wesentlichen Schlüssel für den Erfolg unserer Arbeit. Die Unterstützung erfolgt deshalb immer in einem Haupt- und einem Co-Begleitungssystem.

Verkehrsverbindung

U6, U7 • Mehringdamm
M19, 140 • Mehringdamm

Hilfe
benötigt?