ZeitRaum Neukölln

Eingliederungshilfe (Neukölln)

Unser Team bietet im Bezirk Neukölln psychosoziale Begleitung (Assistenz nach §78 i.V.m. §113 SGB IX) für volljährige Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.

Unser Standort befindet sich in der Karl-Marx-Straße unweit vom Rathaus, also mitten im vielfältigen und lebhaften Teil des Bezirks. Unsere ruhig gelegenen Büroräumlichkeiten im zweiten Hinterhaus inklusive kleinem Garten bieten dazu einen guten Ausgleich. Die Leistungsberechtigten leben meist in einer eigenen Wohnung, vereinzelt ist aber auch Trägerwohnraum verfügbar.

Beratung, Begleitung, Teilhabe

Zu unserem Angebot gehören Beratung, etwa zu Fragen des Sozialrechts, Krisenintervention, Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern und Behörden, gemeinsame Freizeitaktivitäten (Tagesausflüge, Schwimmen etc.) und mehr.

In Einzel- und Gruppengesprächen werden Themen wie berufliche OrientierungKrankheits- und Krisenbewältigung, Unterstützung bei behördlichen und medizinischen Angelegenheiten und Stärkung der Selbstwirksamkeit besprochen. Den Inhalt und Umfang der Unterstützung besprechen wir gemeinsam mit den Leistungsberechtigten im Rahmen einer individuellen Hilfeplanung.

Wir arbeiten personenzentriert in einem multiprofessionellen Team, in dem die Mitarbeitenden diverse Zusatzqualifikationen mitbringen. Somit gewährleisten wir eine ressourcenorientierte und ganzheitliche Unterstützung für unsere Leistungsberechtigten.

Tagesstätte

Eine große Besonderheit des Standorts in Neukölln ist die angeschlossene Tagesstätte. Hier bieten wir von Montag bis Freitag Tagesgestaltung und Beschäftigung im Gruppensetting. Hier gibt es die Möglichkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen und neue soziale Kontakte zu knüpfen. In verschiedenen Gruppen können hier Fähigkeiten und Belastbarkeit erprobt und verbessert werden.

So kommen Sie zu uns

Die Zuordnung zum Personenkreis erfolgt über den Teilhabefachdienst Neukölln als Kostenträger und die Vergabe der Plätze über das Steuerungsgremium der Psychiatrie (qualifizierte Teilhabeassistenz nach §78 i.V.m. §113 SGB IX BTHG).

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